Es lohnt sich, mit uns zusammenzuarbeiten.
Ersatzerfüllung
Durch die Zusammenarbeit mit einem eingetragenen Sozialunternehmen können Sie eine Entschädigung gemäß Gesetz Nr. 5/2004 Slg. zum Thema Arbeitsvermittlung. Aus dem Gesetz geht hervor, dass eine Organisation mit 20 oder mehr Mitarbeitern verpflichtet ist, Mitarbeiter mit Behinderungen zu beschäftigen (3,2 % der gesamten durchschnittlichen Mitarbeiterzahl pro Jahr).
Erfüllt sie diese Bedingung nicht, ist sie verpflichtet, eine Abgabe wegen Nichterfüllung dieses Anteils an das Arbeitsamt in Höhe des 0,9-fachen Gesamtarbeitsaufwands für jeden abwesenden behinderten Menschen zu zahlen (es wird der Gesamtarbeitsaufwand berechnet). vom Durchschnittslohn eines Arbeitnehmers in der Wirtschaft der Slowakischen Republik für das erste bis dritte Quartal des Kalenderjahres, das dem Kalenderjahr vorausgeht, in dem der Arbeitgeber der Verpflichtung nachkommt, einen obligatorischen Anteil der Zahl der Bürger mit Behinderungen zu beschäftigen). Die Höhe der Nichterfüllungsabgabe wird für jeden abwesenden Arbeitnehmer mit ZPS berechnet (Hinweis: Angerechnet werden können nur solche Arbeitnehmer mit ZPS, die im Jahr 2022 mindestens 6 Monate für den Arbeitgeber tätig waren). Diesen Betrag berechnen Sie einmal im Jahr in der Abrechnung und reichen ihn immer bis zum 31. März des folgenden Kalenderjahres ein.
Eine Bestellung aufzugeben und dafür Dienstleistungen und Geschenke zu erhalten, ist günstiger als die Zahlung einer Abgabe.
Im Falle einer Organisation wie Fandíme Slowakei werden darüber hinaus alle Gewinne für die Entwicklung der Organisation, für die Ausbildung und Entwicklung der Mitarbeiter sowie für Wohltätigkeitsprojekte verwendet.
Gleichzeitig unterstützen Sie durch die Beschäftigung behinderter Menschen in Fandíme Slowakei ihre Integration in die Gesellschaft sowie ihre berufliche und persönliche Entwicklung.
Von uns als RSP erhalten Sie eine Bestätigung über die abgeschlossene Bestellung, die wir Ihnen nach Begleichung der Rechnungen zusenden. Fügen Sie diese Bestätigung zusammen mit einer Fotokopie der Rechnung und einem Zahlungsbeleg der oben genannten Abrechnung bei und haben Sie somit das Recht, den Betrag der abgeschlossenen Bestellung von der gemeldeten Gebühr für die Nichterfüllung des Pflichtanteils der Mitarbeiter abzuziehen Behinderungen.
Gemäß den internen Richtlinien ist der Arbeitgeber verpflichtet, das Entgelt für die übernommene Ware oder die erbrachte Leistung spätestens bis zum 31. März des folgenden Kalenderjahres zu zahlen.
Auf diese Weise schonen Sie Ihre Finanzen und erhalten ein Produkt oder eine Dienstleistung, die Sie tatsächlich nutzen werden. Alternativ können Sie unser Portfolio an Produkten und Dienstleistungen nutzen, wir gehen aber auch gerne auf Ihre individuellen Anforderungen ein.